Wichtige Informationen zur Realteilung:

Stand: Frühjahr 2023

 

 

 

Was kann kurzfristig verkauft werden?

 

Kurzfristig veräußerbar wären die Börsebius Fonds (ggf.im Drittdepot). Falls Sie ein Depot bei der Baader Bank haben und von der Assella GmbH regelmäßig Vermögensübersichten bekommen: Dort stehen die Börsebius Fonds (mit Kurs) und ABAG AG sowie Lenswista ohne Kurs. Die ABAG Aktien sind gleichwohl nicht wertlos. Siehe auch weiter unten zum Thema ABAG AG.

 

Sie haben praktisch drei Vermögenstöpfe

 

a)Die Börsebius Fonds – soweit noch vorhanden -                                                                                                                                           

 

b)Die übertragenen Aktien, darunter ABAG AG,  eben ohne Kurs, aber gleichwohl nicht wertlos. Bezüglich LensWista beachten Sie bitte, daß das Unternehmen mittlerweile leider Insolvenz angemeldet hat. Das haben wir Ihnen Ende April 2018 in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Dort haben wir auch die Gründe der Insolvenz genannt. Bitte beachten Sie weiter unten, daß es zur LensWista auch steuerlich neue Informationen gibt.

 

c)Die Auszahlungsansprüche an den Club „alt“, zur Zeit noch gestundet. Es hat sich gezeigt, daß die Stundung jetzt schon angemessen war, weil einige mittelbare Beteiligungen (DEWB, TTP/Triplan über ABAG AG sowie Bioenergy Healthcare GmbH) jetzt deutlich werthaltiger sind als zum Zeitpunkt der Stundung. Wir glauben auch, daß sich dieser Wert noch verbessern kann.   Ein Teil der Auszahlungsansprüche ist mittlerweile aber auch schon an die Gesellschafter ausgekehrt worden (siehe unten Mai 2019 und August 2021).

 

Verkauf der Villa

 

Die Villa wurde Anfang des Jahres 2019 verkauft. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Website der ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG. www.abagag.de

 

Manche finden die Information auf der Seite der ABAG AG nicht. So geht’s:

Erst Hauptseite anklicken, dann Investor Relation, dann News (aus den Beteiligungen), dann sehen Sie die Meldung „Februar 2019“. Hier ist auch noch der Link: https://abagag.de/wp-content/uploads/2019/02/01_2019_Verkauf_KAU.pdf

 

Sie haben im Mai 2019 eine Auszahlung erhalten. Das ist zwar eine relativ geringe Summe, aber ein Anfang ist immerhin gemacht. Insgesamt flossen dem Club 1,30 Millionen Euro zu. Eine zweite – deutlich höhere – Zahlung ist Ende August 2021 erfolgt. Dem Club flossen 3,3425 Millionen Euro zu, die wir quotal verteilt haben.

 

ABAG AG: Erste Dividendenzahlung im Juni 2022

Die Hauptversammlung der ABAG AG hat am 24.06.2022 die Zahlung einer Dividende in Höhe von 10 Cents je Aktie beschlossen! Damit ist einer der strategischen Ziele der ABAG – die Dividendenfähigkeit erreicht worden. Die Dividende wurde bereits auf das Konto bezahlt, das zum Depot gehört.

 

 

 

Was macht die ABAG AG?

 

Hoher Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2021. Erste Dividendenzahlung von 10 Cents je Aktie beschlossen.

 

Bitte berücksichtigen Sie bei der Position ABAG AG, daß sich – aufgrund einer im Jahr 2016 durchgeführten Kapitalberichtigung – die Stückzahl im Verhältnis 5 zu 8 reduziert hat. Sie haben jetzt also weniger Stücke als vorher. Die Kapitalberichtigung war bilanztechnisch erforderlich, um bei der ABAG AG die Dividendenfähigkeit generell herstellen zu können.

 

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 weist die ABAG AG einen hohen Jahresüberschuss aus, der im Ergebnis zu einer ersten Dividende führt. Der Jahresüberschuss in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro resultiert im Wesentlichen aus der Hebung stiller Reserven im Zusammenhang mit der ABAG Beteiligung TTP Holding GmbH. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 29. Juni 2022.

 

Generell ist die Unternehmenspolitik der ABAG AG die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Ausrichtung auf rentable Geschäftsbereiche und die weitere Straffung des Portfolios, aber auch das Ausloten attraktiver Möglichkeiten. Dies gilt vor allem für die ABAG Beteiligung Triplan/TTP AG aber auch für die DEWB AG, die Bioenergy Healthcare GmbH und die Börsebius Fondswelt. Mit der Neugründung BEH Klostergarten Pharma GmbH soll ein attraktives Geschäftsfeld im Bereich Phytopharmaka besetzt werden. 

 

Neuer Name: ABAG Börsebius Holding AG

 

Die Hauptversammlung hat auch im Juni 2022 mit überwältigender Mehrheit eine Namensänderung der ABAG AG von ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG in ABAG Börsebius Holding AG beschlossen.  Zum einen weil die ABAG (bis auf die DEWB AG) kaum noch börsennotierte Beteiligungen hält, zum anderen soll durch die Namensänderung der Bezug zu Börsebius vertieft werden.

 

 

Triplan/TTP Holding AG Substanzperle der ABAG AG

 

Die Umstrukturierung der Triplan/TTP  auf die Triplan Holding AG ist das Ergebnis monatelanger harter und strategischer Arbeit. Meines Erachtens kann das für uns alle noch ein großer  Erfolg werden.  Eine Drittel-Beteiligung an einem Unternehmen, das im letzten Jahr knapp 130 Millionen Euro Umsatz erzielte und ein EBITDA von rund 9 Millionen Euro erwirtschaftete, berechtigt hinsichtlich eines späteren Verkaufserlöses an der Gesellschaft zu einigen Hoffnungen.  Es liegt auch ein ID S1 Wertgutachten zur TTP Holding AG vor, das der Gesellschaft einen Wert zwischen 88,8 und 107,5 Millionen testiert.

 

Die TTP Holding soll möglichst noch in diesem Jahr veräußert werden. Der ABAG AG flössen dann ein Drittel des Verkaufserlöses zu. Bitte beachten Sie, daß aufgrund des Ukraine Krieges hier Unsicherheiten bestehen, der Markt für Unternehmensbeteiligungen ist derzeit daher sehr schwierig.

 

Zusatz Jahresbeginn 2023: Die hohe Inflation hat auch den Markt für den Verkauf von Unternehmensbeteiligungen relativ erschwert. Das bedeutet, daß neben dem Ukraine Krieg und eben den steigenden Zinsen ein Verkauf von Beteiligungen derzeit nicht so einfach ist. An der Werthaltigkeit der Beteiligungen hat sich aber nichts geändert. Daher verlängern wir – leider – den Zeithorizont für Beteiligungsverkäufe um 48 Monate Richtung Ultimo 2024. Soweit hier Stundungen erforderlich waren, wurden diese aktualisiert.

 

 

DEWB AG: Strategische Neupositionierung verläuft planmäßig

 

Die strategische Neupositionierung der DEBW AG verläuft weiter planmäßig. Als Ankeraktionär der Lloyd Fonds AG nimmt die DEWB eine wichtige Position in der Neupositionierung des Marktauftritts der Lloyd Fonds AG ein. 

 

Bioenergy Healthcare GmbH (beh) wächst weiter

 

Die beh erwirtschaftet regelmäßig jährliche Umsätze von mehr als zwei Millionen Euro und ist hochprofitabel.

 

Börsebius-Fonds überschreiten die Marke von 70 Millionen Euro

 

Die Börsebius Fonds überschreiten Anfang 2020 die Marke von 70 Millionen Euro Fondsvolumen und haben im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugelegt.

 

Sie als Gesellschafter bzw. ABAG Aktionär profitieren von den Börsebius Fonds dadurch, daß ein Teil der Fonds-Management-Fee über die Börsebius Gesellschaften an Sie als ABAG Aktionär zurückfließen kann.

 

 

BEH Klostergarten Pharma GmbH: Neugründung passt in die Zeit

 

Die BEH Klostergarten Pharma GmbH wurde im Oktober 2020 als pharmazeutisches Unternehmen mit dem Ziel der Vermarktung von pflanzlichen Arzneimitteln (Phytopharmaka) in Anlehnung an die Klosterheilkunde gegründet.

Wir als BEH Klostergarten Pharma GmbH möchten die Klostermedizin neu entdecken und sie in einem modernen sowie wertigen Design präsentieren.

Wir sind der festen Überzeugung, dass „Klostermedizin“ zeitgemäß ist und Nachhaltigkeit insbesondere in Zeiten der Pandemie und des Klimawandels eine zunehmend wichtige Rolle einnimmt. Dieser Anspruch findet selbstverständlich und vor allem auch im eigenen Firmennamen seine Bekräftigung. 

Der Markteintritt wird für Mitte 2023 angestrebt. Die Zulassung als pharmazeutischer Unternehmer ist bereits initiiert. Das Start-Portfolio umfasst insgesamt neun Produkte. Diese werden in 3 Wellen eingeführt. Alle erforderlichen Verträge mit den Lizenzgebern sind bereits geschlossen.

Zunächst werden vier Produkte unter der Thematik „Frauengesundheit“ mit den Indikationen Menstruationsbeschwerden, Migräneprophylaxe, Venenbeschwerden und leichte Depression, gelauncht. Darauf folgt Mitte 2024 die nächste Welle mit drei Produkten aus dem Bereich Magen- und Darmgesundheit. Die dritte Welle beginnt direkt danach zum Thema Nervensystem mit zwei Produkten.

 

 

Stundungsvereinbarungen waren strategisch richtig!

 

Sie mögen nach alledem bitte auch nachvollziehen, daß die damals getroffenen Stundungsvereinbarungen  zwischen dem Liquidator und dem Vorstand der ABAG AG strategisch weitsichtig waren.

 

Ohne die Stundungsvereinbarungen hätten die Gesellschafter mit deutlich geringeren Beteiligungserlösen rechnen müssen. Die möglichen Exit-Erlöse vor allem bei der Triplan/TTP, der DEWB AG und auch der Bioenergy Healthcare GmbH rechtfertigen die Stundungen sowohl zu Beginn als auch die nachträglich getroffenen Stundungsvereinbarungen sowohl mit der ABAG AG als auch der Bioenergy Capital AG. Wie oben bereits geschrieben ist ein Teil der gestundeten Beträge mittlerweile an die Gesellschafter ausgekehrt worden.

 

Zusatz Jahresbeginn 2023: Die hohe Inflation hat auch den Markt für den Verkauf von Unternehmensbeteiligungen relativ erschwert. Das bedeutet, daß neben dem Ukraine Krieg und eben den steigenden Zinsen ein Verkauf von Beteiligungen derzeit nicht so einfach ist. An der Werthaltigkeit der Beteiligungen hat sich aber nichts geändert. Daher verlängern wir – leider – den Zeithorizont für Beteiligungsverkäufe um 48 Monate Richtung Ultimo 2024. Soweit hier Stundungen erforderlich waren, wurden diese aktualisiert.

 

 

 

LensWista AG

 

Nochmals zur Insolvenz der LensWista AG. Der Investmentclub hat an die LensWista keine Darlehen ausgereicht. Das hätte er auch nicht gedurft. Allerdings ist bei LensWista selbst meines Erachtens nichts mehr zu erwarten. Ich persönlich habe meine eigenen 570.000 LensWista Aktien gedanklich abgeschrieben.

 

Meiner Meinung nach können Sie die Insolvenz der LensWista (noch) nicht steuerlich geltend machen. Das können Sie, glaube ich, erst , wenn die Stücke wertlos ausgebucht werden. Genaueres können Sie bitte von Ihrem Steuerberater erfahren. Wir dürfen Sie jedenfalls hier nicht beraten. Die Liste der Anschaffungskosten haben Sie bereits im Mai 2017 erhalten (Bericht über die steuerliche Betriebsprüfung). Falls Sie die Liste nochmal haben wollen, senden Sie uns bitte einfach eine Mail.

 

 

Achtung!Aktualisierung zum Thema LensWista im November 2019

 

In einigen Steuertipps und Finanzzeitschriften kursieren neuerdings Urteile, nach denen Verluste auch bei wertlos ausgebuchten Aktien steuerlich geltend gemacht werden könnten. Ich habe mir die im Steuertipp zitierten Urteile angesehen. .

 

Wie man den Urteilen entnehmen können, hat der BFH und das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nicht festgestellt, dass die Verluste uneingeschränkt geltend gemacht werden können, sondern beide Gerichte haben (lediglich) festgestellt, dass sogenannte Ersatztatbestände existieren, die eine grundsätzliche Anerkennung des Verlustes rechtfertigen, obwohl keine Veräußerung stattgefunden hat.

 

Also:

 

Sofern Sie einen wirtschaftlichen Verlust aus einzelnen Vermögensanlagen erlitten haben, ist es dringend erforderlich, dass Sie die Geltendmachung dieses Verlustes mit Ihrem Steuerberater besprechen. Die steuerliche Rechtsprechung in diesem Bereich ist im Fluss und die Steuergerichte haben in den letzten zwei Jahren bereits festgestellt, dass verschiedenste Arten von Verlusten steuerlich geltend gemacht werden können, was die Finanzverwaltung bisher abgelehnt hatte. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Normen der Verlustverrechnung in den letzten Jahren dramatisch verschärft, so dass Verluste aus Wertpapiergeschäften grundsätzlich nur noch mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden können, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen. Halten Sie die Beteiligung oder die Wertpapiere jedoch beispielhaft in einem Betriebsvermögen, so gelten andere Regeln.

 

All dies sollten Sie mit Ihrem persönlichen Steuerberater besprechen.

 

Der Steuerberater wird Ihnen sagen können, ob entstandene Verluste dann tatsächlich steuerlich wirksam geltend gemacht werden können, ich denke, das hängt von verschiedenen Einzelkonstellationen ab. Hier gibt es gesetzliche Restriktionen bis hin zu Subsidiarität der Einkünfte.

 

 

Wann werden die LensWista Aktien als wertlos ausgebucht und wie erfahren Sie das?

 

Das kann noch einige Zeit dauern und zwar bis vom Insolvenzverwalter das Verfahren amtlich abgeschlossen ist. Wir unterrichten Sie aber dann auf jeden Fall, wenn es soweit ist bzw. leiten von uns aus entsprechende Schritte ein.

 

Zusatz Jahresbeginn 2023: Wir rechnen für dieses Jahr mit dem endgültigen Abschlussbericht des Insolvenzverwalters. Wir informieren Sie dann auch rechtzeitig.

Wenn der Abschlussbericht vorliegt, werden wir die Löschung und Ausbuchung des Wertpapiers initiieren.

 

Haftung als GbR-Gesellschafter?

  

Es gibt eine theoretische Haftung der GbR Gesellschafter. Die Gesellschafter haften persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Da die Gesellschaft aber keine Schulden hat, die durfte sie satzungsgemäß auch gar nicht machen, geht die  theoretische Haftung meines Erachtens ins Leere.

 

 

„Alte“ Vermögenübersicht zum Zeitpunkt der Realteilung 2014

 

Wenn Sie die „alte“ Vermögenübersicht zur Hand nehmen (sollten), beachten Sie bitte folgendes:

 

a)Die Spalte eingezahlte Beträge (also „Beitrag gesamt“) enthält noch die bereits an Sie übertragenen Fonds. Das heißt, Sie müssen bei den eingezahlten Beträgen bitte (und dringend) den Wert der Fonds abziehen!!! Das ist ungefähr ein Drittel des „Beitrags gesamt“.

 

Technisch war es uns nicht möglich (in der alten Vermögensübersicht) unter der Rubrik eingezahlte Beträge die Fonds abzuziehen, weil wir sie nicht verkauft, sondern „lediglich übertragen haben (also kein Geld geflossen ist).

 

b)In der Spalte „Vermögen“ ist die ABAG mit einem relativ hohen Anteil enthalten. Das zu einem Kurs von 5,50 Euro. Den mussten wir auch in der Vermögensübersicht nehmen, weil es ein amtlicher Kurs war. Wir haben die Gesellschafter aber in der Vergangenheit immer wieder und mehrfach darauf hingewiesen, daß wir diesen Kurs als zu hoch erachten.

 

Wir bitten Sie also, 2 x genau zu berücksichtigen, daß die Zahlen deutlich zu relativieren sind, also einmal die eingezahlten Beträge („Beitrag gesamt“) und zum anderen das ausgewiesene (zu hohe) Vermögen. Der eine oder andere Gesellschafter hat sich an dieser Stelle „reicher gerechnet“ als es in Wirklichkeit der Fall ist bzw. war.

 

 

Börsebius Bosses Follower Fund

 

Die Idee, die hinter dem – neuen - Fonds steckt, ist relativ eindeutig. Wir wollen damit Geld verdienen und zwar so, daß die ABAG zu einem möglichst frühen Zeitpunkt auch aus dieser Ertragsquelle Dividenden schöpfen kann. Ich selbst erhalte als Geschäftsführer der Börsebius Fonds GmbH (eine Gesellschaft der ABAG) keinerlei Entlohnung. Das ist mir auch nicht wichtig, sondern ich will meinen Teil dazu beitragen, daß Sie – auch wenn es noch dauert – noch zu einem einigermaßen erträglichen Vermögensverlauf kommen könnte. Ich für meinen Teil werfe jedenfalls die Flinte nicht ins Korn, ganz im Gegenteil. Je mehr Volumen der Börsebius Bosses Follower Fund hat (das gilt natürlich auch für die beiden anderen Börsebius Fonds) desto schneller erreichen wir unsere Ertragsziele.  

 

Mit allen drei Fonds zusammen sind bei den Börsebius Fonds derzeit schon über 70 Millionen Euro Volumen „under Management“.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie auch zum Erfolg des Börsebius Bosses Follower Fund und der anderen Börsebius Fonds mit beitragen könnten, in welcher Form auch immer.  

 

Hinweis zu den Steuerzahlen

 

Sie haben in den letzten Tagen von uns die vorläufigen Steuerzahlen für das Jahr 2021 erhalten.

 

In den vorläufigen Steuerzahlen sind auch Kapitaleinkünfte enthalten. Einige  Gesellschafter haben uns gefragt, wie das sein könne, wo Ihnen in dem Jahr doch gar nichts zugeflossen ist.

 

Das stimmt natürlich nicht: Sie haben von Börsebius Zentral im August 2021 eine Zahlung erhalten. Diese Zahlung war möglich, weil die ABAG AG einen Teil ihrer Verbindlichkeiten (bei Börsebius Zentral) abgelöst hat und auch noch Zinszahlungen geleistet hat. 

 

Ein Teil dieser Zahlung ist also steuerfrei (soweit es sich um Kapitalrückzahlungen handelt) und ein anderer Teil dieser Zahlung ist steuerpflichtig (soweit es sich hier Zinszahlungen handelt). „Nur“ der steuerpflichtige Teil findet seinen Niederschlag in den vorläufigen Steuerzahlen.

 

Also: Wenn der Gesellschaft – also der GbR – Zinserträge zufließen, was in 2021  geschehen ist, werden diese Erträge durch die GbR steuerlich angemeldet. Unabhängig davon, ob die Erträge in dem Jahr an die Gesellschafter ausgeschüttet worden sind oder nicht. Es reicht der Zugang bei der GbR. Kapitalrückzahlungen bzw. Darlehenstilgungen sind allerdings in jedem Falle steuerfrei.

 

Im übrigen haben Sie aber auch im Mai 2019 eine (kleine) Auszahlung bekommen. Stichwort: Verkauf der Villa in Köln. Diese Auszahlung war teilweise steuerfrei (Rückzahlung) und teilweise steuerpflichtig (Kapitalerträge).

 

Eine zweite – höhere Zahlung – ist wie beschrieben nunmehr im August 2021 geflossen. Auch diese Auszahlung ist teilweise steuerfrei (Rückzahlung bzw. Tilgung) und teilweise steuerpflichtig (Kapitalerträge durch Zinszahlung).

 

 

Börsebius Kolumne unter www.derboersebius.de

 

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Der Börsebius Newsletter erfreut sich ständig steigender Nutzerzahlen. Jeden Mittwoch erscheint die Ihnen bekannte Börsebius Kolumne und jeden Freitag gibt es einen Wochenrückblick zu den Finanzmärkten. Darüber hinaus gibt es ein umfangreiches Archiv und spannende Leserfeedbacks. Schauen Sie doch einfach unter www.derboersebius.de

 

 

Endgültige Abwicklung von Börsebius „alt“

 

Eine endgültige und abschließende Festlegung, wann und in welcher Höhe die gestundeten Forderungen jeweils quotal ausgezahlt werden, kann ich Ihnen leider nicht geben.

 

Das hängt vor allem mit der Entwicklung von Beteiligungsverkäufen bei der ABAG AG ab. Wir wollen bis Ende 2022 den Club „alt“ endgültig abgewickelt haben,

aber auch in den Zeiträumen davor schon Teil-Auszahlungen vornehmen, wenn möglich. B

 

Aktuelle Ergänzung  Sommer 2022: Der Verkauf der TTP Beteiligung ist – immer noch - für 2022 geplant. Aufgrund der aktuellen Situation (Corona, Ukrainekrieg, Inflation) kann sich dieser Termin möglichweise verschieben, was wir aber nicht hoffen. Wenn der Verkaufspreis „stimmt“ , sollte auch das akzeptabel sein.

 

Zusatz Jahresbeginn 2023: Die hohe Inflation hat auch den Markt für den Verkauf von Unternehmensbeteiligungen relativ erschwert. Das bedeutet, daß neben dem Ukraine Krieg und eben den steigenden Zinsen ein Verkauf von Beteiligungen derzeit nicht so einfach ist. An der Werthaltigkeit der Beteiligungen hat sich aber nichts geändert. Daher verlängern wir – leider – den Zeithorizont für Beteiligungsverkäufe um 48 Monate Richtung Ultimo 2024. Soweit hier Stundungen erforderlich waren, wurden diese aktualisiert.

 

 

Wir halten Sie zu allen Themen aktuell auf dem Laufenden. Neuigkeiten veröffentlichen wir unter www.boersebiuszentral.de 

 

Wichtige Mitteilungen erhalten Sie aber auch nach wie vor mit der Briefpost.